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   BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07   

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https://dejure.org/2007,3454
BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grenze des Anwendungsbereichs des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Wiedererrichtung eines im Zeitpunkt seiner Zerstörung Bestandsschutz genießenden Vorhabens; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich; Zeitmodell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandsschutz: Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Gebäudes (IMR 2007, 372)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1697
  • ZfBR 2007, 696
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Dies kann nach Ansicht des Senats der Fall sein, wenn eine zulässige Nutzung zeitweilig nicht ausgenutzt wird (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - (BVerwGE 98, 235 ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein bauaufsichtlich genehmigtes Gebäude dann "zulässigerweise errichtet", wenn es bauaufsichtlich genehmigt oder zwar ohne Genehmigung errichtet worden war, aber wegen seiner materiellen Legalität Bestandsschutz genoss (Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Darin liegt aber auch die Grenze des Anwendungsbereichs der Vorschrift: Hatte das Gebäude, auch wenn es früher einmal formell oder materiell rechtmäßig errichtet worden war, seinen Bestandsschutz später eingebüßt, so war es nicht (mehr) zulässigerweise errichtet (Beschluss vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - BRS 56 Nr. 85).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Ein durch Art. 14 Abs. 1 GG bewirkter Bestandsschutz greift daher nur dann, wenn die bauliche Nutzung zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden ist, also formell baurechtmäßig war, oder jedenfalls genehmigungsfähig, also materiell baurechtmäßig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3 m.w.N.).

    Es schließt damit nicht aus, dass die betriebene Nutzung bereits bauplanungsrechtlich unzulässig, also nicht einmal genehmigungsfähig war und ihr daher insoweit kein Bestandsschutz zukam (vgl. zum Bestandsschutz BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3; jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697 = juris Rn. 3 f., und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, BauR 1994, 738 = juris Rn. 6.
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    118, 284; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, NVwZ 2001, 424; BVerwG, Beschluss vom 05.06.2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697; Dürr, VBlBW 2000, 457, 459; Weidemann/Krappel, NVwZ 2009, 1207).
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